Der Auftrag:


Oder: Warum tun wir das was wir tun?

Unseren Auftrag erhalten wir über das Brandschutzgesetz Schleswig-Holstein, dass besagt, das eine Gemeinde den Brandschutz für seinen Bereich sicherzustellen hat.
Im Rahmen dessen hat die Gemeinde Schalkholz also eine eigene Feuerwehr aufzustellen, die sich aus Freiwilligen rekrutiert.
Für den Fall das nicht genug Freiwillige da wären, muss der Brandschutz anderweitig, z.B. durch eine Pflichtfeuerwehr sichergestellt werden.

Im weitesten Sinne dient die Feuerwehr der Gefahrenabwehr für Mensch, Tier und Sachwerte (Nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr).
Sie ist den BOS zugehörig (Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben), wie Polizei, Rettungsdienst, THW und andere.
Das Einsatzspektrum ist derart gross, dass man hier kaum alles aufzählen kann. Das reicht vom Öffnen von Haustüren über grosse technische Hilfeleistungen bei Verkehrsunfällen bis hin zu kleinen und großen Bränden aller Art.

Im Rahmen des Amtsverbundes (mehrere Gemeinden bilden ein Amt) und auch darüber hinaus helfen sich die Feuerwehren gegenseitig wenn es erforderlich ist. So wird bei Abwesenheit der Brandschutz einer Nachbarwehr übertragen oder im Einsatz ausserorts verstärkt.
Dies ist organisiert über die Alarm- und Ausrückeordnung (AAO), die auf der Einsatzleitstelle hinterlegt ist und ständig den Gegebenheiten angepasst wird.

Innerhalb kürzester Zeit kann man mit der Alarmierung einer Feuerwehr sehr viel Personal erreichen, was Rettungsdienste und Polizei beispielsweise nicht können. Trotz - oder vielleicht gerade wegen der Freiwilligkeit eine schlägkräftige Einheit.